- Steuerausweichung
- Steuervermeidung, Steuerevasion; rechtlich zulässige Form der ⇡ Steuerabwehr durch bewusste Unterlassung der Verwirklichung steuerbegründender oder -erhöhender Sachverhalte sowie durch Erfüllung steuermindernder Tatbestände.- 1. Unternehmer passen ihr Erzeugnis der Steuerbemessungsgrundlage an (z.B. Hubraum bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen), ändern die Unternehmensform (gegen Körperschaft- bzw. Einkommensteuer) oder den Standort (bei erheblichen Unterschieden in der örtlichen Gewerbesteuer), unterlassen mögliche Mehrleistung oder treiben betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigte Aufwendungen, etwa bei der Werbung (gegen übersteigerte Spitzensätze der Einkommensteuer).- 2. Haushalte vermeiden Steuern u.a. durch Konsumeinschränkung oder -verlagerung bei exzessiver ⇡ Verbrauchsbesteuerung (z.B. von Kaffee, Tabakwaren, Benzin).- 3. Erwerbstätige mit höherem Einkommen unterlassen Mehrarbeit, Ehepaare vermeiden Doppelverdienst bei progressiver Einkommensbesteuerung, Kirchenaustritt zur Vermeidung der Kirchensteuer.- Anders: ⇡ Steuerumgehung.
Lexikon der Economics. 2013.